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Beerdigung mit Hindernissen 1780

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Markgraf Karl Friedrich von Baden (*1728 †1811). Während seiner Herrschaft wurde das Land stark vergrößert, z.B. durch Annexion der rechtsrheinischen Kurpfalz, des Breisgaus und der Ortenau. Durch ein von ihm erlassenes Edikt wurde 1767 z.B. die Schmuck- und Uhrenindustrie in Pforzheim begründet. Dort befindet sich auch sein Grab und nach ihm sind z.B. die westliche und östliche Karl-Friedrich-Str. benannt.

Akten aus dem 18. Jahrhundert erzählen viel von Streitigkeiten, zum Beispiel zwischen den Grundherrn von Saint André und dem markgräflichen Hof in Karlsruhe. Auslöser dafür war oft die kleinliche und selbstherrliche Bürokratie des badischen Amtes in Stein.

Auch eine Beerdigung in der Kirche gab Anlass zum Streit. Dabei ging es auch hier weniger um die Beerdigung als solches, als um die Demonstration und Ausübung von Macht seitens des Markgrafen: Im Mai 1780 war das erstgeborene, sechs Tage alte Töchterlein von Ludwig Gustav von Saint André (*1755 †1782) in Königsbach gestorben. Der Vater veranlasste die Beisetzung des auf den Namen Charlotte Louise Ernestine getauften Säuglings in aller Stille in der hiesigen Kirche. Da die Kirche gemeinschaftlich war, hatten sich in solchen Fällen die beiden Herrschaften gegenseitig zu informieren; was aber hier vergessen worden war.

Es wurden von den Königsbacher Edelleuten einige Handwerker in die Kirche geschickt, um vor dem Altar eine kleine Gruft auszuheben. Während die Trauergesellschaft sich mit der Toten schon auf dem Weg vom Schloss zur Kirche befanden, erhielt der Vater die Nachricht, daß der markgräfliche Beamte die ganze Kirche „beschlossen“ hätte.

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Der Markgraf hatte die Tore mit 30 teils mit Flinten bewaffneten Männern besetzt mit der Anweisung, das Begräbnis zu verhindern. Er erklärte in beleidigenden Worten, dass der Herr Baron mit ihm hätte „communicieren“ sollen. Und wenn die Benachrichtigung über die stattzufindende Beisetzung nicht erfolge, werde er sich dieser mit äußerster Macht widersetzen. Die kleine Gruft war sogar von der Wache wieder abgerissen worden. Der Freiherr wandte sich also in einer Klageschrift an den Markgrafen selbst mit der Bitte „um baldigste gnädigste Verfügung wegen der warmen Witterung“.

Der Markgraf gestattete nun auf dem „Gnadenweg“ die Wiederaufrichtung des Grüftleins und die Beisetzung des Mädchens darin.

 

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Die Großeltern des verstorbenen Säuglings, Alexander Magnus von Saint-André (*1696 †1771) und Ehefrau Maria Juliana, geb. Freiin Leutrum von Ertringen (*1718 †1756).