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Sankt-Nikolausen-Kaplanei zu Königsbach | Die erste Schule im Ort

Kaplanei 02737FKSG-02737. Original vom Landesamt für Denkmalpflege, Dienstsitz Karlsruhe.

In Königsbach gab es schon lange vor der Reformation zwei Geistliche: den Ortspfarrer und einen Hilfsgeistlichen. Die Gemeinde war zwar nicht groß, aber anscheinend stiftete im Mittelalter ein wohlhabendes Gemeindeglied eine sogenannte „Frühmeßerei”. Diese wurde mit einem Kaplan besetzt, der die Aufgabe hatte, jeden Morgen für das Seelenheil des verstorbenen Stifters eine Messe zu lesen.
 
Zur Frühmeßerei gehörten ein Haus – das spätere "St. Andrésche Rentamt" in der Steiner Str. 16 – sowie Äcker und Wiesen, von deren Erträgen der Kaplan besoldet wurde. Im Frühmeßhaus wurde ein sakraler Raum, eine Art Kapelle, eingerichtet und dem heiligen Nikolaus geweiht. Dieser ist der Patron der Schiffer, Kaufleute, Bäcker und Schüler und bei der Weihung der Nikolauskapelle gedachte man vor allem den Schülern, denn in der Kaplanei stand von Anfang an die Unterrichtung der Jugend im Vordergrund. Das Frühmeßhaus kann als die erste Königsbacher Schule angesehen werden.

Eine Urkunde vom 24. Februar 1561 hat den Verkauf der Königsbacher Kaplaneigüter durch das Speyerer Stift St. German und Mauritius an den Königsbacher Vogtsherren Erasmus von Venningen zum Inhalt. Es ist jedoch nicht bekannt, wie das Speyerer Stift in den Besitz dieser Güter gelangt ist. Die Rechte bestanden in der materiellen Nutzung der Güter und in dem Patronatsrecht, d.h. der Ernennung des Kaplans. Die Pflicht war, dem Kaplan, der in der Urkunde auch Kirchendiener oder Schulmeister genannt wird, aus dem Ertrag der Kaplaneigüter jährlich vierzig Gulden als Besoldung zu zahlen. Mit dem Verkauf gingen alle Rechte und Pflichten an Erasmus von Venningen und seine Nachfahren über.

Das "Kaufobjekt" wird in der Urkunde genau beschrieben: „Haus, Hof, Scheuren, Stäle und Hofreiden ... und den daranliegenden Gärten zu Königsbach im Fleckhen, einseit an Brosius Geybelen Erben undt an dem Kirchenwegh, andererseits an der Straße gelegen”. Außerdem werden Wiesen, Gärten, „Hub und Hoff Güther” erwähnt, die teils auf Königsbacher, teils auf Wössinger und auf anderen Gemarkungen gelegen seien. Auch wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die vierzig Gulden, die der Käufer jährlich zu zahlen habe, „zur Erhaltung eines Kirchendieners oder Schulmeisters zu Nutz und Gueten” bestimmt seien.

Kaplanei 03805

Kurios ist, dass die Urkunde einen Satz enthält, der gewiss nicht im Sinne von Erasmus von Venningen war. Es heißt dort nämlich, dass jene vierzig Gulden für den Inhaber der Königsbacher Stelle bestimmt seien „zur Mehrung der wahren Catholischen christlichen Religion zu Königsbach”. Dabei war Erasmus ein strenger Lutheraner und hatte schon sieben Jahre vor Abschluß des Kaufvertrages die Reformation in Königsbach eingeführt.

 

FKSG-03805, Original vom Vermessungsamt.
Flurkarte. Hier eingezeichnet das Gewann "Frühmeßäcker" welches wohl ursprünglich zu den Kaplaneigütern gehörte. Die Frühmessäcker liegen nahe der Landstraße nach der Abzweigung nach Stein. Auf dem Gewann "Ober dem Bilfinger Weg" liegt heute die Schillerstraße. Die Stockwiesenstr. und die Spitzackerstr. im Wohngebiet Plötzer leiten sich von den jeweiligen Flurnamen ab.