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Schulverhältnisse in Königsbach vor rund 250 Jahren.

OB KW26 OGK 02607 fbFKSG-0260. Ausschnitt einer Federzeichnung von G.F. Autenrieth, aus dem Jahr 1790. Die Zeichnung zeigt die Kirche und den Kirchturm, wie er von 1761 bis 1818 ausgesehen hat – ohne Obergeschoß und mit provisorischer Abdeckung. Die Sakristei wurde erst 1764 auf die rechte Kirchenseite gebaut, der herrschaftliche Friedhof war noch nicht vorhanden. Links neben der Schule auf dem Kirchengelände die beschriebene 1723 erbaute Schule. Links außen der große Herrschaftsspeicher, dessen Kellergewölbe heute im ev. Gemeindehaus noch besteht. In der Bildmitte ist das Kaplaneihauses und der Weg nach Stein zu sehen und rechts unten das Schloss.

Die erste Schule im Ort war im Kaplaneihaus, dem späteren Rentamtshaus (Steiner Str. 16) untergebracht (sh. Kaplaneihaus). Die Schule war – ebenso wie Kirche und Rathaus – gemeinschaftlich, d.h. für die Kinder beider Lehensherrschaften. Das Kaplaneihaus ging schon 1548 durch Kauf in den Besitz der von Venningen über. Der Kaufpreis betrug 800 Gulden. 40 Gulden waren dennoch jährlich für die Schule zu zahlen. Auch der Lehrer war der Grundherrschaft unterstellt. Im Jahre 1708 wurden vom Freiherrn von Saint André Wünsche nach einem neuen Schulhaus laut, da er das Gebäude zur eigenen Verwendung benötigte. 1712 vermachte er der Kirche, die für die Schule baupflichtig war, 300 Gulden.

Im selben Jahr gab der Markgraf den Befehl, dass der Unterricht weiterhin im Amtshaus abgehalten werden solle. Der Freiherr jedoch ließ das Gebäude räumen und übergab den freigewordenen Raum seinem Rentamtsbeamten als Wohnung. 1714 beschwerte sich die Gemeinde beim Markgrafen, dass man doch die Rentamtswohnung „evacuiieren” und wieder durch die Schule „employren” (verwenden) lassen möge. Einige Jahre müssen unerquickliche Schulverhältnisse in Königsbach geherrscht haben.
1721/22 wurde im gesamten badischen Ober- und Unterland eine Kollekte zur Erbauung eines neuen Schulhauses in Königsbach durchgeführt. 1723 kam dann der Bau auf dem Hügel bei der Kirche zur Ausführung. Über 120 Jahre stand das unscheinbare Schulhäuschen mit niedrigen Stuben und kleinen Fenstern neben der Kirche. 1724 wurde die Schule von rund 100 Kindern besucht, 1776  von ca. 180 und im Jahr 1831 sogar von 210 Schülerinnen und Schülern.

Doch auch noch 38 Jahre nach dem Schulhausneubau waren die schulischen Verhältnisse in Königsbach alles andere als optimal. Einen Einblick in die Zustände geben uns u.a. die Visitationsberichte des Markgrafen. Ein Spezialmandat schreibt im Jahr 1761 an das Amt Stein: „Es ist sowohl vom Pfarrer als auch vom Amt und Spezialinat (Dekanat) ordnungsgemäß und unablässig darauf zu dringen, dass Eltern ihre Kinder in die Sommerschule schicken und mithin die Kinder nicht dasjenige, was sie im Winter gelernt haben, den Sommer über vergessen. Es sind die Eltern, welche ihre Kinder nicht fleißig in die Schule schicken, ernstlich zu bestrafen und habt ihr, das Amt Stein, genug darauf zu schauen.”

Im Jahr darauf (1764) heißt es im Visitationsbericht: „Ich (der Pfarrer) besuche die Schule alle Woche. Den 1. Mai habe ich das solenne (feierliche) Schulexamen gehalten. Die Schule ist schlecht, vielleicht die schlechteste in allen protestantischen Landen. Die Schuld liegt aber nicht an dem Schulmeister, sondern an den Eltern, die ihre Kinder aus der Schule behalten. Die wenigen Kinder, so in die Schule fleißig kommen sind so ziemlich bestanden. In Anlage sind Katalogi vom Monat Januar, Februar, März, April, daraus man sehen kann, wie die Schule besucht wird. Mit der Besuchung der Kinderlehre ist es ebenso beschaffen. In 30 Jahren wird hier niemand mehr lesen und schreiben und am wenigsten von den Hauptgründen des Christentums etwas wissen. Ich habe bereits dieses Jahr Kinder unterrichten müssen, die das Vaterunser und den Glauben nicht gekannt und (letzt)endlich  bekommen wir unwissende Menschen, die mitten unter den Christen weniger von Christus wissen als die blinden Heiden. Die Ursache ist ganz natürlich die Versäumnis in der Schule. Die meisten Kinder kommen erst im 7. Jahr in die Schule. In die Sommerschule kommen über 30 Kinder nicht und diese sind niemals beisammen, so daß sich die Schule vielfach über 10 Kinder nicht befindet. Vor Dezember als bis das ganze Feld von Rüben leer ist, kommen die Kinder, die nur etwas weniges arbeiten können, nicht in die Schule. Dezember und Januar sind also die zwei Monate, wo die Schule anständig besucht ist. Sobald die Sonne ins Feld einen Blick lässt, bleibt wieder alles aus der Schule, das eine geht in's Gras, das andere in’s Holz. Die Eltern halten die Kinder nicht zu Haus an, etwas zu lernen und wie soll also das Kind, so das Jahr in allem 2 Monate kommt, etwas lernen? Das ganze Schulgehen macht also in 7 Jahren 1 Jahr und 2 Monate aus. Wenn diese Zeit ununterbrochen wäre, so könnte ein Kind doch nicht das erlernen, was es sollte, geschweige daß in 10 Monaten, welche das Kind nicht in die Schule geht, wieder alles vergessen muß, was es in den vorhergegangenen 2 Monaten erlernt hat."

Die erwähnte „Winterschule” ging vom 23. Okt. bis 23. April. Dies war wohl die Zeit, in der die meisten Kinder zur Schule konnten. In der „Sommerschule” fand der Unterricht von morgens 6 Uhr bis 10 Uhr statt, danach mussten die Kinder in den elterlichen Höfen und auf den Feldern helfen. Die Schulferien richteten sich nach dem Beginn der Erntezeit, denn die Ferien waren nicht zur Erholung, sondern zur Einbringung der Ernte bestimmt. Die Verhältnisse mussten sich anschließend etwas gebessert haben, wie aus späteren Protokollen zu lesen ist. Die strengen Strafen, die über die säumigen Eltern verhängt wurden, blieben nicht ohne Wirkung. Diese bestanden u.a. aus Ortsarrest oder dem Ausschluß vom heiligen Abendmal.

Das Schulhaus bestand aus zwei Schulstuben, die gemeinsam mit einem Ofen beheizt wurden. Ferner war im Gebäude außer einem kleinen Keller noch die Wohnung des Schulmeisters. Um 1760 war Johann Philipp Schäfer für 129 Gulden jährlich Schulmeister, doch die wachsende Zahl der Schüler machten 1765 die Einstellung eines Provisors (Stellvertreter/Unterlehrer) erforderlich. Für ihn musste die Schule um einen zusätzlichen Wohnraum erweitert werden. Bezahlt wurde der Unterlehrer vom Schulmeister, der zudem noch die Pflicht hatte, ihm ein "Provisortraktament" (Verköstigung) zu geben. Allerdings musste sich der Unterlehrer mit einem Gehalt von 12 Gulden jährlich zufrieden geben. Dass auch die Arbeit des Schulmeisters nicht einfach war, beschreibt der damalige Pfarrer Schmidt in seinen Briefen und Berichten. So musste der Schulmeister monatelang während des Orgelspiels in der Kirche frieren, da sich das Kloster Frauenalb weigerte, die Fenster reparieren zu lassen. Und auch die Schüler, die den Kirchenchor stellten, weigerten sich zeitweise zu singen. Es war einfach zu kalt in der Kirche und Schnee und Regen drang ungehindert in den desolaten Chorraum. Schulmeister und Kinder mussten sich oft während des Gottesdienstes in der nahegelegenen Schule aufwärmen.

Bis zum Bau des „neuen Schulgebäudes” in der Ankerstraße im Jahr 1860 wäre noch einiges zu berichten. Wir werden das zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.