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Ortsbeschreibung 1894 und 1896  |  Hauptlehrer Sigmund und Pfarrer Böhringer  |  Teil 5 - Hochzeit

02480 fbOskar Karl Edmund Böhringer
1888 ernannte der Großherzog den 1840 in Waldshut geborenen auf sechs Jahre zum Pfarrer von Königsbach. 1892 wurde er von der Gemeinde gewählt und wirkte bis zu seinem Ruhestand 1910 im Ort. Sein besonderes Interesse galt der Königsbacher Ortsgeschichte. Er starb 1921.  FKSG-02480, Original aus dem Heimatbuch von Friedrich Sander.

Johann Georg Sigmund wurde am 3.9.1877 zum ersten von drei evangelischen Hauptlehrern an der vereinigten Volksschule Königsbach ernannt. (vereinigt, weil zuvor jüdische Schüler separat an der Judenschule in der Synagoge unterrichtet wurden) Er war bis 1895 als Lehrer im Ort tätig, danach unterrichtete er in Karlsruhe. In einem Manuskript aus dem Jahr 1894 beschreibt er Dorf und Brauchtum. Über die Ehe schreibt er darin:

Der Bursche, der ein Mädchen heiraten will, geht des Winters abends in das Haus seines Mädchens, wodurch sich allmählich die Neigung der beiden verrät. Sie „versprechen” sich. Der Hochzeitstag ist Dienstag oder Donnerstags, letzteres mehr. Freitags wird keine Hochzeit gehalten, seit neuester Zeit Samstags. Braut einen Kranz, Bräutigam ein Sträußchen an der Brust. Hochzeitsmahl im Hause. Wickeltanz, Puppentaufe. Enthüllung der manchmal spaßhaften Hochzeitsgeschenke. Die Eltern können das „Leibgeding” sich vorbehalten.

Zur Info: Ein Leibgedinge (auch: Leibzucht) ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person – meist den Eltern – bis zu deren Ableben zu erbringen, meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft.

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Auch Oskar Karl Edmund Böhringer, geb. 1840 in Waldshut, 1888 bis 1910 Pfarrer in Königsbach, schreibt über Hochzeit und Ehe im Jahr 1895: Das Paar ist bei der Verkündigung nicht anwesend. Die Anwesenden beugen die Knie nicht beim Verkünden. Elternsegen beim Aufbruch zur Kirche wird nicht erfüllt. Beide Eltern und die Paten gehen gewöhnlich mit. Es wird nicht gebetet beim Aufbruch im Hause oder evtl. nach der Kirche. Die Eheleute geben einander die rechte Hand, ihre bestimmte Absicht dieselben nach oben oder unten zu richten, da der Geistliche seine Hand auf die beiden verbundenen Hände legt, wenn er den Segen spricht. Der Bräutigam trägt bei der Trauung einen Strauß am Rock, die Braut einen Myrtenkranz im Haar, manchmal auch Schleier. Während der Lektion wird oft von den Freunden geschossen. Nichtjungfrauen tragen weder Kranz noch Schmuck und Blumen. Die Braut bringt dem Pfarrer ein Taschentuch mit einem Strauß. Paar besucht die Gräber.

Der Pfarrer nimmt am Hochzeitsschmaus theil, oder an einem Theil desselben abends. Manchmal wird eine Tischrede, Toast auf die Brautleute gehalten. Das Brautbett wird nicht eingesegnet. Die Bauern fassen die Ehe durchaus als einen heiligen Stand auf, von Gott eingesetzt worden, halten darauf, dass die Ehe rein und heilig gehalten werde und eins dem anderen alle Liebe und Treue erzeige bis zum Tod.

 

Karl Egle, * 08.04.1883 † 19.07.1943 und Anna geb. Mall, * 09.06.1885 † 30.11.1965
Trauung in Durlach am 10. Oktober 1908
FKSG-Archiv 04483, Original von Gerlinde Schaier